Anhebung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg ab 1. Juli 2015

In genau einem Monat soll in Brandenburg der Grunderwerbsteuersatz von 5 % auf 6,5 % erhöht werden. Damit ist Brandenburg das vierte Bundesland, das den Steuer- Höchstsatz auf den Erwerb eines Grundstücks erhebt. Wer sparen will, sollte rechtzeitig handeln.

Notartermin bis Ende Juni wahrnehmen

Wer sich für den Hausbau in Potsdam oder einer anderen Region Brandenburgs entschieden hat, sollte schnell agieren. „Immobilieninteressenten in Brandenburg, die alle Formalitäten geklärt haben und kurz vor Abschluss des Kaufes stehen, sollten auf einen Notartermin bis Ende Juni achten – so können sie den erhöhten Steuersatz vermeiden“, so Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG.

Jedes Bundesland kann Steuersatz variabel festlegen

Da jedes Bundesland die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festsetzen kann, variiert diese dementsprechend zwischen den einzelnen Ländern. Der geringste Steuersatz beträgt dabei 3,5 %, zu finden nur noch in Sachsen und Bayern. Der höchste Steuersatz liegt bei 6,5 % und wird außer ab dem 1. Juli in Brandenburg bereits in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein erhoben.

Wer wissen möchte, wie hoch der Steuersatz beim Kauf eines Grundstücks in der eigenen Region ist, kann diesen ganz einfach mit dem Grunderwerbsteuerrechner von Haus XXL ermitteln.

(Bildmaterial: © HausXXL) 01.06.2015 | HausXXL