Gebühren für Bauspardarlehen werden zurückgezahlt

Der Bundesgerichtshof klärte kürzlich die Rechtslage der Bausparverträge und kam zu dem Schluss, dass Bausparer keine Gebühr mehr zahlen müssen, wenn sie sich ein Darlehen ausbezahlen lassen. Anlass hierzu war eine Klage, die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an die Schwäbisch Hall eingereicht wurde und nun auf Erfolg stößt.

Die Gründe für die Aufhebung der Darlehensgebühr

Da die Darlehensgebühr von 2 %, die derzeit galt, den Kunden benachteilige, kippte der BHG nun die Gebühr. Das Entgelt wurde seither eingesetzt, um die Verwaltungsgebühren zu decken, die jedoch nicht auf den Kunden abgewälzt werden dürfen. Die Gebühr zählt demnach als reine innerbetriebliche Leistung der Bausparkasse und ist somit für den Kunden nicht zu entrichten. Dagegen spricht außerdem, dass Bausparer bereits beim Abschluss ihres Vertrages eine Abschlussgebühr bezahlten.

Ab wann zählt die neue Regelung?

Was die Schwäbisch Hall betrifft, steht die Darlehensgebühr bereits seit dem Jahr 2000 nicht mehr in den Bausparverträgen, laut eigenen Aussagen. Dennoch stehen viele Altverträge unter der Last der Gebühr, weshalb Bausparer dieses Geld nun eventuell zurückfordern können. Bisher sind Bausparer mit Klagen gegen die Gebühr gescheitert, weil das Oberlandesgericht im vorigen Jahr die Gebühr noch für rechtmäßig erklärt hat. Das Oberlandesgericht sah zu dem Zeitpunkt lediglich die Vorteile, die aus einem Bausparvertrag herausgehen.

Wie, wann und ob eine Auszahlung gewährt wird, wird von dem BGH noch genauer geklärt. Ungeklärt ist bisher die Verjährungsfrist, weshalb Verträge, die vor drei Jahren abgeschlossen wurden, eventuell keine Rückzahlung erhalten. Was Sie nun tun müssen:

  • Betroffen sind unter Garantie Bausparer, die ein Darlehen 2013 oder später beantragt haben
  • Falls eine Gebühr in Ihrem Vertrag vorhanden ist, muss diese nicht mehr gezahlt werden
  • Bereits gezahlte Gebühren können schriftlich zurückverlangt werden
  • Im Zweifel Widerspruch einlegen

Kündigung wegen Nichtinanspruchnahme eines Darlehens

Das Oberlandesgericht entschied im gleichen Atemzug auch, dass es nicht rechtmäßig ist, Kunden zu kündigen, weil diese das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen. Seit einiger Zeit sind Darlehen bei Privatbanken wesentlich günstiger, weshalb viele Bausparer lediglich ihre Sparraten einzahlen und keinen Kredit mehr aufnehmen. Die einstigen höheren Habenzinsen sind der Grund, warum die Bausparkasse noch an Kunden gewinnen konnte. Die Kreditzinsen sind jedoch nicht mehr attraktiv.

(Bildnachweis: © Bausparkasse Schwäbisch Hall AG) 09.11.2016 | HausXXL