Vor vielen Jahren abgeschlossene Bausparverträge wurden teilweise mit bis zu 4,5% Prozent verzinst. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Bausparkasse diese hochverzinsten Verträge nach eigenem Ermessen auch ohne Einverständnis des Vertragsnehmers kündigen kann.

Seit 2015 haben viele Bausparkassen in Deutschland etwa eine Viertelmillion nicht vollständig besparte Bausparverträge gekündigt. Zwei Vertragsnehmerinnen der Bausparkasse Wüstenrot haben sich gegen die Kündigung ihres Vertrags mit einem Gerichtsverfahren wehren wollen. Erfolglos, wie heute entschieden wurde.

Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, der höchsten gesetzlichen Instanz in Deutschland, ist die Kündigung von alten Bausparverträgen seitens der Kasse rechtens. Der Grund dafür: Verträge mit einem für heutige Verhältnisse übermäßig hohem Zinssatz sind eine enorme finanzielle Belastung für die Bausparkassen.

Zudem ist der Sinn eines Bausparvertrages, auf lange Sicht ein Darlehen für einen eventuellen Hausbau zu bekommen. Die meisten Nutzer verwenden diesen allerdings eher als zuverlässige Geldanlage, besonders wenn der Vertrag so gewinnbringend Zinsen abwirft in den Zeiten von Niedrigzinsen. Dieser Sachverhalt wurde vom BGH ebenfalls erkannt und scharf kritisiert. Er stellte sich als einer der Gründe heraus, warum der Gerichtshof sich letzten Endes für das Recht der Bausparkassen aussprach.

(Bildmaterial: © RENSCH - HAUS GmbH (Musterhaus Avenio))

21.02.2017 |