Grunderwerbssteuer erhoehung 2015

01.01.2015 Das neue Jahr ist noch keinen Tag alt und schon erwarten Häuslebauer aus dem Saarland und Nordrhein-Westfalen erneut steigende Kosten. Ab heute beträgt die Grunderwerbsteuer in den beiden Bundesländern 6,5 %. Damit liegen sie nun mit Schleswig-Holstein gleich auf.

Länder profitieren von zusätzlichen Einnahmen

Obwohl sich die Zinsen auf einem konstant niedrigen Niveau befinden, wird der Wunsch nach dem eigenen Haus und der damit verbundene Hausbau durch die steigende Grunderwerbsteuer ausgebremst. Bisher haben einzig die Bundesländer Sachsen und Bayern noch nicht von ihrem Recht der selbstständigen Erhöhung im Jahr 2006 Gebrauch gemacht. Hier liegt der Steuersatz bei niedrigen 3,5 %.

Obwohl der Hebesatz lange Zeit auf diesem Niveau geblieben ist, wurde er im Jahr 2011 von gleich sieben Bundesländern deutlich erhöht. Meist werden die zusätzlichen Einnahmen von den Bundesländern benötigt, um ihren Finanzbedarf zu decken. Da die Länder bis auf die Grunderwerbsteuer selbst keine relevanten Steuern setzen dürfen, ist die Bedeutung für die Länderfinanzen sehr hoch. So stieg in den vergangenen Jahren im Durchschnitt der Steuersatz von 3,5 auf 5,2 %.

Zwar ist ein internationaler Vergleich der Belastung durch die Grunderwerbsteuer schwierig, dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist es trotzdem gelungen eine Analyse durchzuführen. Demnach liegt Deutschland im Ranking mit den europäischen Nachbarländern im oberen Drittel.

Einen Überblick über alle aktuellen Grunderwerbsteuersätze sowie einen einfachen Weg sich sofort die eigene Grunderwerbsteuer berechnen zu lassen, findet man auf HausXXL.

So berechnet sich die Grunderwerbsteuer aktuell für Saarland und NRW

Angenommen der Grundstückspreis liegt bei 50.000 €, so hätte man bis 2014 im Saarland 2.750 € zu begleichen gehabt. In Nordrhein-Westfalen wären sogar nur 2.500 € angefallen. Mit Beginn des neuen Jahres würden bei gleichem Grundstückspreis hingegen aktuell 3.250 € Grunderwerbsteuer in beiden Bundesländern fällig werden.

Rechenbeispiel: Grundstückspreis 50,000 €

Bundeslandbisherige Grunderwerbsteuerab Januar 2015Erhöhung
NRW 2.500,00 € 3.250,00 € 30 %
Saarland 2.750,00 € 3.250,00 € 18 %

Im Saarland entspricht das einer Steigerung der Steuerabgabe um etwa 18 %. Auf Häuslebauer in NRW kommt auf diese Weise sogar eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer um fast ein Drittel zu.

(Bildmaterial: © Thorben Wengert / PIXELIO)

01.01.2015 | HausXXL