Notarkosten Grundstückskauf

Mit einer nicht unwesentlichen Summe schlagen die Nebenkosten beim Hausbau zu Buche. Nicht zuletzt wegen der Notarkosten, welche beim Grundstückskauf anfallen. HausXXL bietet eine Übersicht darüber, welche Kosten anfallen und wie sich diese zusammensetzen.

Notarkosten Grundstückskauf: Warum fallen sie an?

Bevor noch der erste Spatenstich in Richtung Traumhaus gemacht werden kann, muss selbstverständlich zuerst das richtige Grundstück gekauft werden. Ein Grundstückskauf stellt jedoch eine besondere Art des Kaufvertrages dar, der lediglich durch eine notarielle Beurkundung wirksam wird. Ein rechtssicherer Grundstückskauf liegt somit erst durch das Beisein eines Notares bei der Vertragsunterzeichnung bzw. eine notarielle Beglaubigung vor. Diese Leistung stellt der Notar jedoch nicht ohne weiteres zur Verfügung. Der künftige Bauherr muss sich auf entsprechend anfallende Notarkosten beim Grundstückskauf einrichten.

Notargebühren beim Grundstückskauf: Wofür fallen Kosten an?

Notarkosten beim Grundstückskauf errechnen sich aus den Einzelleistungen, welche der Notar erbringt. Dabei sind zwei Dienstleistungen zwingend erforderlich:

  • Beurkundung des Kaufvertrages zum Grundstückserwerb
  • Eintragung ins Grundbuch

Aus diesen zwei Handlungen besteht das absolut notwendige Eingreifen des Notars. Des Weiteren können zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden:

  • Beantragung von Löschung von Belastungen
  • Beantragung von Wegerechten
  • Beantragung von Wohnrechten

Man sollte sich jedoch bewusst sein, dass jede zusätzliche Dienstleitung die Notarkosten Grundstückskauf weiter erhöht.

Grundstückskauf: Notarkosten sind abhängig vom Kaufpreis

Notargebühren beim GrundstückskaufEntscheidend für die Notarkosten beim Grundstückskauf sind jedoch vorrangig die obligatorischen Verpflichtungen eines Notars. Die Vergütung für die Beurkundung des Kaufes und die Eintragung ins Grundbuch sind deutschlandweit gesetzlich geregelt. Damit betragen die Notargebühren beim Grundstückskauf 1,5 % der Kaufsumme des Grundstückes. Zusätzliche Leistungen werden vom Notar gesondert nach Gebührenordnung berechnet. Zu beachten gilt, dass auf alle Preise Mehrwertsteuer erhoben wird. Folgende Beispielrechnung verdeutlicht, mit welchen Notarkosten beim Grundstück zu rechnen ist:

Grundstückskosten:

50.000,00 Euro

Notarkosten Grundstückskauf (1,5 %):

750,00 Euro

Mehrwertsteuer (19%):

142,50 Euro

Kosten Notar Grundstückskauf

892,50 Euro

 

Sparen bei den Notarkosten für Grundstückskauf

Wer viel Geld in seinen Traum vom Eigenheim investiert, freut sich über jeden Betrag, den er sparen kann. Wer also auch bei den Notargebühren beim Grundstückskauf einige kleine Einsparungen machen möchte, kann einen simplen Trick anwenden: Wer Termine günstig zusammenlegt, nimmt weniger Zeit beim Notar in Anspruch, wodurch der Notar nur geringeren Bearbeitungsaufwand in Rechnung stellen kann. So ist es beispielsweise ratsam die Beurkundung des Grundstückskaufes und eine eventuelle Eintragung der Grundbuchschuld auf denselben Termin zu legen.

(Bildmaterial v.o.n.u.: © yellowj - Fotolia.com, © Anne Katrin Figge - Fotolia.com) 27.03.2014 | HausXXL