Für ein Eigenheim bedarf es eines geeigneten Grundstückes in der entsprechenden Größe

Soll der Traum vom Eigenheim mit dem Hausbau realisiert werden, müssen sich die künftigen Besitzer um eine geeignete Baufläche bemühen – also ein Grundstück kaufen. Um sich auf die Suche machen zu können, muss man jedoch zunächst ermitteln, welche Größe das Grundstück haben soll. Diese Entscheidung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Grundstücksgröße: minimale & maximale Fläche?

Grundsätzlich gibt es keine Mindestgröße, die ein Grundstück erfüllen muss. In den städtischen Bauplänen sind allerdings Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen und die maximale Bebauungsfläche vermerkt, was bei der Berechnung der Grundstücksgröße bzw. der Entscheidung für den Haustyp zu berücksichtigen ist. Eine minimale und maximale Grundstücksfläche kann und sollte erst nach dieser Entscheidung berechnet werden. Denn davon hängt die Wahl der Grundstücksgröße in erster Linie ab.

Optimale Grundstücksgröße nach Haustyp & Platzbedarf

Die Grundstücksgröße wird am besten anhand des jeweiligen Haustyps ermittelt. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die maximale Bebauungsfläche, die Gartenfläche, Einfahrt, Garage / Carport und ähnliches eingeplant werden. Beispielhafte Grundstücksgrößen nach Haustyp sind nachfolgend beschrieben.

Ergebnisse einer Studie von Grundstücksgrößen nach Postleitzahlen
Die durchschnittliche Grundstücksgröße in m² nach Postleitzahlbereichen. Die größten Grundstücke liegen mit 1035 m² im Postleitzahlenbereich 0. Die kleinsten befinden sich mit 613 m² Größe im Postleitzahlenbereich 6.

Grundstücksgröße bei einem Einfamilienhaus

Die durchschnittliche Grundfläche für ein Einfamilienhaus beträgt bei deutschen Bauherren 150 qm. Man muss also von mindestens 10 x 15 m Fläche ausgehen, die für das Wohnhaus benötigt werden. Zusätzlich kommt Fläche für die Begrenzung hinzu (3 m auf jeder Seite gelten als Standardmaß). Damit benötigt man bereits eine Grundstücksgröße von 16 x 21 m. Für die Einfahrt und/oder Garagen kommt weitere Fläche hinzu – rund 5 x 5 m.

In dieser Beispielrechnung kommt man auf eine Grundstücksgröße von 21 x 26 m, also knapp 540 qm. Noch nicht enthalten ist der Garten, der vielleicht 20 oder 30 m tief ist. Bei einer Hausbreite von 10 m (Mindestmaß) macht der Garten rund 200 qm bis 300 qm aus. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus sollte man daher mindestens 700 qm, besser 800 qm bis 900 qm Grundstücksfläche einplanen. Mehr Freiraum bietet ein Grundstück von 1.000 qm.

Einfamilienhaus auf einem typischen Grundstück

Grundstücksgröße bei einem Doppelhaus/ Reihenhaus

Ein Doppelhaus Fertighaus ist im Durchschnitt 120 qm groß. Auch hier gilt es, die Begrenzung, Garten und Garage zu berücksichtigen. Allerdings natürlich nur für drei Seiten, nicht für vier wie bei einem Einfamilienhaus. Die Grundstücksgröße sollte hier im Idealfall zwischen 600 qm und 800 qm liegen.

Grundstücksgröße bei einem Bungalow

Mit einem Einfamilienhaus-Bungalow entscheidet man sich für eine spezielle Bauweise, denn das kennzeichnende Merkmal ist das Wohnen auf einer Etage. Es gibt Hausanbieter, die ein Bungalow mit ausgebautem Dachgeschoss anbieten, der Vorzug des ebenerdigen Wohnens würde dann jedoch verfallen. Für gewöhnlich werden Bungalows eher in die Breite als in die Höhe gebaut.

Da je Grundstück nur eine bestimmte Fläche bebaut werden darf, muss jenes für ein Bungalow folglich entsprechend groß gewählt werden. Bei einer beispielhaften Grundflächenzahl von 0,4 muss ein 80 qm Bungalow auf einem Grundstück mit mindestens 200 qm Fläche stehen. Nicht berücksichtigt sind Einfahrt, Garage und Terrasse, die ebenfalls zur Baufläche hinzu gezählt werden.

Bungalow-Einfamilienhaus mit entsprechendem Grundstück

Was ist bei der Berechnung zu berücksichtigen?

Im Grunde ist es einfacher, mit einem vorhandenen Grundstück die spätere Größe des Wohnhauses zu berechnen. Denn laut Bebauungsplan (Art und Maß der baulichen Nutzung eines Gebietes) darf nur eine bestimmte Fläche eines Grundstücks bebaut werden. Das bedeutet: Hat man ein 400 qm Grundstück kann man darauf kein Wohnhaus mit 400 qm Grundfläche errichten. Die bebaubare Fläche umfasst Wohnhaus, Nebengebäude, Garagen und Zufahrt.

Als wichtige Kennzahl gilt hier die Grundflächenzahl (GRZ), die im Bebauungsplan festgelegt ist. Beträgt diese beispielhaft 0,4 darf auf einem 1.000 qm Grundstück maximal ein 400 qm großes Haus gebaut werden (Grundfläche). Bei 400 qm Grundstücksgröße sind es nur 160 qm Grundfläche vom Haus. Es empfiehlt sich daher eine persönliche Wohnfläche und Grundfläche zu ermitteln und diese mit der Grundflächenzahl des Bebauungsplans zu multiplizieren.

  • Wohnhaus
  • Nebengebäude
  • Garagen
  • Zufahrt
  • Grundflächenzahl (GRZ) als wichtige Kennzahl

Beispielhafte Berechnung der Geschossfläche

Neben der Grundfläche muss auch die Geschossfläche berechnet werden. Das Maß für die Berechnung ist die Geschossflächenzahl (GFZ), sie wird ebenfalls von der städtischen Baubehörde im Bebauungsplan festgelegt – meist für ganze Wohngebiete. Gemäß § 20 Baunutzungsverordnung beschreibt sie das Verhältnis von Geschossfläche (Vollgeschoss, kein Keller, kein Balkon o.ä.) zur Grundstücksfläche. Eine beispielhafte Rechnung: Bei einem 1.000 qm Grundstück darf die Geschossfläche bei einer GFZ von 0,8 maximal 800 qm betragen.

Spielt die Umgebung eine Rolle?

Für die Grundstücksgröße selber spielt die Umgebung keine entscheidende Rolle. Allerdings muss sich ein Bauherr gemäß § 34 BauGB (Baugesetzbuch) nach der Art der umliegenden Gebäude richten. Das bedeutet: Im Zweifelsfall wird bereits hier entschieden, welche Art und damit welche Größe das Eigenheim haben soll. Und damit entscheidet sich auch, wie groß das Grundstück sein darf oder kann.

(Bildmaterial v.o.n.u.: © DAVINCI HAUS, © DEKRA Real Estate Expertise GmbH, © Kern-Haus AG, © RENSCH-HAUS GmbH) 07.07.2015 | HausXXL