KfW Solarförderung 153

Durch die attraktive Förderung der Solarthermie steigt die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen zunehmend. Beispielsweise bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit der Solarförderung 153 einen zinsgünstigen Kredit für die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses an.

Die Solarthermie-Anlage wird innerhalb der Solarförderung 153 indirekt gefördert, vorausgesetzt sie trägt dazu bei, den Hausbau mindestens auf KfW-Effizienzhaus Standard 70 zu heben.

Förderung Solarthermie 153 – Entlastung bei den Heizkosten

Laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) ging im vergangenen Jahr bereits die zweimillionste Solarthermie-Anlage in Deutschland in Betrieb. Damit gehört die Solarthermie zu den bisher attraktivsten erneuerbaren Energie-Technologien. Allerdings besteht weiterhin noch großes Einsparpotenzial. „Leider nutzen bisher nur 10 Prozent der in Deutschland installierten Heizungen die Solarthermie. Damit wird eine Chance vertan, gut 20 Prozent an Erdgas und Heizöl einzusparen", sagt Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH.

Die Vorteile der KfW 153 Solarförderung

Mit der KfW Solarförderung bekommen zukünftige Eigenheimbesitzer ein vergünstigtes Darlehen zur Finanzierung ihrer gesamten Bauwerkskosten. Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro ohne Grundstück. Bauherren, die den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 oder 55 erreichen, erhalten innerhalb der Fördermöglichkeit nochmals einen Tilgungszuschuss. Zur Förderung berechtigt sind zum einen Bauherren, die selbstgenutzte oder zu vermietende Wohngebäude errichten wollen. Und zum anderen Erstkäufer von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen. Darüber hinaus ist auch eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich.

  • Ab 1,06 % effektiver Jahreszins
  • Bis 50.000 Euro Kreditsumme pro Vorhaben
  • Flexibel mit anderen KfW-Förderprogrammen kombinierbar
  • Tilgungszuschuss bis zu 5.000 Euro

KfW 153 Solarthermie-Konditionen

Für die Solarförderung 153 der KfW ergeben sich je nach KfW-Effizienzhaus-Standard unterschiedliche Konditionen in Bezug auf das Darlehen. Antragssteller sollten unbedingt beachten, dass die abgerufenen Beträge innerhalb von 3 Monaten vollständig ihrem Verwendungszweck zugeführt werden müssen. Die Auszahlung des Darlehens kann darüber hinaus wahlweise in einer Summe oder auch in Teilbeträgen erfolgen.

Sollzins KfW 40 und 55 in ProzentZinsbindungSollzins KfW 70 in ProzentLaufzeit in JahrenTilgungsfreie Anlaufzeit
0,75 1,00 4 bis 10 1 bis 2 Jahre 10 Jahre
0,75 1,00 11 bis 20 1 bis 3 Jahre 10 Jahre
0,75 1,00 21 bis 30 1 bis 5 Jahre 10 Jahre

KfW 153 Technische Mindestanforderungen

Für den Erhalt der Solarthermie-Förderung gelten beim Neubau eines KfW-Effizienzhauses bestimmte technische Mindestanforderungen. Diese müssen innerhalb der KfW Fördermaßnahmen durch einen sachverständigen Energieberater bestätigt werden. Zu den Mindestanforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 gehören unter anderen ein maximal zulässiger Primärenergiebedarf von 30 kWh pro qm, beziehungsweise maximal 40 kWh pro qm bei einem Effizienzhaus 55. Auch der Sachverständige muss innerhalb der Fördermaßnahme bestimmte Leistungen erbringen. Dazu gehören:

  • Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen Gesamtkonzepts
  • Planung zur Minimierung von Wärmebrücken
  • Mitwirkung bei der Angebotseinholung
  • Prüfung der Angebote auf Übereinstimmung mit den geplanten energetischen Maßnahmen
  • Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen
  • Durchführung einer Luftdichtheitsmessung
  • Dokumentation und energetische Fachplanung der Baumaßnahme

Der Sachverständige muss gegenüber dem Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig sein. Das heißt, er oder sie darf weder in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen.

KfW 153 Tilgungszuschuss bei Solarthermie

Hausherren, die ein KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 planen, können durch den Tilgungszuschuss bei der Solarthermie-Anlage besonders sparen. Denn der Tilgungszuschuss verringert das Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Es muss also nicht der gesamte Betrag zurückgezahlt werden. Dabei gilt, je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard der neuen Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.

KfW-EffizienzhausHöhe des Tilgungszuschusses
Effizienzhaus 40 10 % der Darlehenssumme, maximal 5.000 €
Effizienzhaus 55 5 % der Darlehenssumme, maximal 2.500 €
Effizienzhaus 70 Kein Tilgungszuschuss

KfW Solarförderung 153

Solarthermie 153 mit Gas- oder Ölbrennwertkessel

Egal ob Massiv- oder Fertighaus, die Sonne stellt für beide Hausarten eine unerschöpfliche Energiequelle dar. Kombiniert man die Solaranlage mit einem Gas oder Öl betriebenen Brennwertkessel, erhält man eine Solarthermie-Anlage, mit der man heizen und auch Warmwasser erzeugen kann. Es ist damit möglich, über die Hälfte des gesamten Jahresverbrauchs eines Hauses an Warmwasser zu decken. Mit Hilfe der KfW Solarförderung 153 genießen Hausbauer letztlich den Vorteil, sich von Energieversorgern und ihren stetig steigenden Energiepreisen zu entkoppeln.

KfW 153 Antrag für Solarthermie

Kredite aus dem Förderprogramm der KfW werden ausschließlich über Banken, Sparkassen oder Versicherungen gewährt. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden muss. Anderenfalls gibt es keine Aussicht auf Fördermittel. Als Beginn eines Bauvorhabens gilt allein der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungsarbeiten oder Beratungsleistungen sowie Leistungsverträge gelten dabei nicht als Beginn des Bauvorhabens. Erfolgt die Antragsstellung zum förderfähigen Erwerb einer Immobilie, gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn. Zusätzlich zur Solarförderung 153 können weitere KfW Förderkredite in Anspruch genommen werden. Beispielsweise ist auch eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 möglich.

Förderung von Solarthermie bei Mehrgenerationenhäusern

Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anschaffung einer Solarthermie-Anlage für Bestandsbauten und besonders innovative Neubauten. Hierbei liegt der Fokus allerdings auf besonders große Anlagen, die bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten eingesetzt werden. Zudem muss die Kollektorfläche zwischen 20 und 100 Quadratmetern liegen. Diese Förderung bietet sich zum Beispiel für Mehrgenerationenhäuser an. Dabei liegen die Fördermittel zwischen 90 und 180 Euro pro Quadratmeter.

(Bildmaterial v.o.n.u.: © Fertighaus Weiss GmbH, © FASA AG)

09.02.2015 | HausXXL