Betriebskosten beim Eigenheim

Beim Hausbau ist es entscheidend, die Kosten stets im Blick zu haben. Allerdings sind die laufenden Betriebskosten ausschlaggebend dafür, ob man sich ein Haus auch auf Dauer leisten kann. Zu den Betriebskosten gehören neben Aufwendungen für Versicherungen und Steuern ebenso Kosten für Strom, Wasser und Modernisierungsmaßnahmen.





Inhalt

1.Welche Betriebskosten müssen beim Haus berücksichtigt werden?
1.1 Grundsteuer berechnen
1.2 Kosten für Versicherungen
1.3 Strom- und Heizkosten
1.4 Straßenreinigung und Müllgebühren
1.5 Kosten für Schornsteinfeger
1.6 Kosten für Telefon- und Kabelanschluss
2. Unbedingt Rücklagen für Instandhaltung und Modernisierung bilden
2.1 Welche Modernisierungsmaßnahmen am Einfamilienhaus sind nach 15 bis 50 Jahren notwendig?
3. Die Nebenkosten des Eigenheims berechnen - ein Rechenbeispiel

1. Welche Betriebskosten müssen beim Haus berücksichtigt werden?

Kaum im neuen Eigenheim angekommen, erhalten Hausbesitzer oft schon die ersten Rechnungen. Hierzu zählen mitunter die Grundsteuer genauso wie die ersten Grundgebühren für Strom und Müll. Zu ürbigen Nebenkosten beim Haus gehören:

  • Grundsteuer
  • Strom- und Heizkosten, Gaskosten bei Gasheizung
  • Kosten für Wasserversorgung und Abwasser
  • Straßenreinigung, Müllbeseitigung,
  • Schornsteinfeger
  • Telefon- oder Kabelanschluss
  • Versicherungen
  • Instandhaltungsrücklagen

1.1 Grundsteuer berechnen

Die Grundsteuer wird von der jeweiligen Kommune, Stadt oder Gemeinde von jedem Hauseigentümer erhoben. Sie wird nach dem vom Finanzamt erstellten Grundsteuermessbescheid berechnet. Hierbei  ermittelt die Finanzbehörde auf Grundlage des Grundsteuergesetztes einen Einheitswert für das Grundstück. Dieser Einheitswert wird dann von der jeweiligen Gemeinde mit einem festgesetzten Hebesatz multipliziert.

Genau aus diesem Grund fällt die Grundsteuerbelastung in Deutschland trotz gleichen Einheitswertes je nach Region unterschiedlich aus. Für ein bebautes Grundstück in Berlin beträgt der Durchschnittshebesatz beispielsweise 810 Prozent. Für ein bebautes Grundstück in Hamburg hingegen 540 Prozent.

1.2 Kosten für Versicherungen

Zur Grundsteuer kommen die Kosten für Versicherungen hinzu. Es gibt Versicherungen, die jedem Hausbesitzer zu empfehlen sind. Hierzu gehören die Wohngebäudeversicherung, die Elementarschadenversicherung, sowie die Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Daneben gibt es optionale Versicherungen, die für einige Hausherren sinnvoll sein können, für andere wiederum nicht unbedingt notwendig sind. Das sind beispielsweise die Glas- und Rechtschutzversicherung. Betriebskosten eine Eigenheims

1.3 Strom- und Heizkosten

Ebenfalls regional abhängig sind die Kosten für Heizung und Strom. Die Preisunterschiede kommen auch je nach Wahl des Tarifes zu Stande. In der Regel ist Ökostrom teurer als Strom aus konventionellen Energiequellen. Geht man von einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh für einen 2 Personen Haushalt aus, liegen die Kosten je nach Anbieter zwischen 350 und 650 Euro im Jahr. Für Ökostrom sind es dagegen je nach Anbieter in etwa 450 bis 750 Euro.

Auch die Art der Heizung ist für die Betriebskostenrechnung relevant. Handelt es sich zum Beispiel um eine Gasheizung, kommen zusätzliche Kosten für das Gas hinzu. Bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von ungefähr 1000 Kubikmetern Gas sind Kosten in Höhe von 800 bis 1000 Euro mit einzubeziehen. Allerdings hängt der Verbrauch maßgeblich von der Gebäudeart und vom individuellen Verbrauch ab. So verbraucht ein Effizienzhaus 70 in der Regel weniger Heizenergie als ein in vergleichbarer Größe gebautes Effizienzhaus 40.

1.4 Straßenreinigung und Müllgebühren

Je nach Stadt fallen unterschiedlich hohe Gebühren für Müll und Straßenreinigung an. Die Berechnung richtet sich meist nach der Anzahl der Personen die im Haushalt leben oder nach der Größe der Mülltonnen. Dabei wird zwischen Bioabfall, Restmüll und Papier unterschieden. Die Jahresgebühr für eine Restmülltonne beträgt in der Regel zwischen 170 und 200 Euro,  für Bioabfall ca. 40 bis 60 Euro und für eine Papiertonne zwischen 30 und 40 Euro.
Die Kosten für Straßenreinigung belaufen sich meist auf 3 bis 8 Euro pro Meter Frontlänge des Grundstücks, bezogen auf die Reinigung der das Grundstück erschließenden ganzen Straße.

1.5 Kosten für Schornsteinfeger

Der Schornsteinfeger ist für die regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage zuständig. Laut gesetzlicher Vorgabe ist der Hausbesitzer dazu verpflichtet,  die Heizungsanlage innerhalb von 7 Jahren mindestens zwei mal überprüfen zu lassen. Je nach Region kostet die Dienstleistung eines Schornsteinfegers in etwa zwischen 70 und 130 Euro.

1.6 Kosten für Telefon- und Kabelanschluss

Oft vernachlässigt, aber ebenfalls ein wichtiger Teil der Nebenkosten beim Haus, sind die Telefon- und Kabelanschlüsse. Je nach Anbieter- und Tarifwahl sind hier 30 bis 100 Euro im Monat fällig.

2. Unbedingt Rücklagen für Instandhaltung und Modernisierung bilden

Ein wesentlicher Punkt der Betriebskosten für ein Haus sind die Rücklagen für Instandhaltungen und zukünftige Modernisierungsmaßnahmen. Laut Verband Privater Bauherren sollten Hausbesitzer etwa 1 Euro pro Quadratmeter monatlich für Instandhaltungen zurücklegen. Denn im Laufe von 50 Jahren können sich bei einer Preissteigerung von nur 2 Prozent bis zu 150.000 Euro Modernisierungskosten für ein Haus anhäufen. Hierzu gehören beispielsweise die Erneuerung der Heizung, Fenster, Dach und der Fassade.

Um nicht unnötig hohe Kreditsummen für Instandhaltungen aufnehmen zu müssen, sollten von Anfang an Rücklagen gebildet werden. Vor allem die Modernisierung einer Heizungsanlage kann mitunter sehr teuer werden. Moderne Wärmepumpen besitzen in etwa eine Lebenserwartung von 10 bis 20 Jahren. Müssen diese dann erneuert werden, fallen je nach Größe der Anlage bis zu 16.000 Euro an. Derartige Kosten sind insbsondere im Ruhestand zu berücksichtigen, wo das Einkommen in der Regel niedriger ausfällt.

Wichtig: Grundsätzlich tragen Instandhaltungen zum Werterhalt einer Immobilie bei. Je regelmäßiger und gründlicher Schäden ausgebessert werden, desto eher bleibt auch der Wert einer Immobilie erhalten. Zudem gelten aufgrund des technischen Fortschritts heutige Standards bereits nach 10 Jahren als überholt.

2.1 Welche Modernisierungsmaßnahmen am Einfamilienhaus sind nach 15 bis 50 Jahren notwendig?

Modernisierungsmaßnahmen nach etwa 15 Jahren
Anstriche Dachdeckungen bei Flachdächern
Tapeten Offene Holzkonstruktionen
Außenanstriche Pumpen
Fenster Ölbrenner
Modernisierungsmaßnahmen nach 15 bis 30 Jahren
Dachrinnen Außenverglasung
Fallrohre Öltank
Abdichtungen von Anbauteilen Heizkessel und –thermen
Modernisierungsmaßnahmen nach 30 bis 50 Jahren
Schornsteinköpfe Dacheindeckungen (Dachdecker finden)
Außenfenster und- türen Außenputz (Putzer finden)
Sanitärleitungen Steckdosen und Schalter (Fliesenleger finden)

Rücklagen sind wichtig für Instandhaltungsmaßnahmen

3. Die Nebenkosten des Eigenheims berechnen - ein Rechenbeispiel

Das folgende Rechenbeispiel für die Betriebskosten eines Eigenheims bezieht sich auf ein Effizienzhaus 55 mit einer Größe von 140 Quadratmetern, einer Gasheizung, 400 Quadratmetern Grundstück und einer Haushaltsgröße von 2 Personen. Berücksichtigt werden dabei die laufenden Kosten in Anlehnung an den Hausbau in Köln.

Kostenpunkt Kosten pro Jahr Kosten pro Monat
Grundsteuer 780,00 Euro 65,00 Euro
Wohngebäudeversicherung 150,00 Euro 12,50 Euro
Elementarschadenversicherung 180,00 Euro 15,00 Euro
Hausratversicherung 200,00 Euro 16,67 Euro
Haftpflichtversicherung 75,00 Euro 6,25 Euro
Stromkosten 570,00 Euro 47,50 Euro
Heizkosten 800,00 Euro 66,67 Euro
Telefon- und Internetanschluss 480,00 Euro 40,00 Euro
Rücklagen für Instandhaltung 1.680,00 Euro 140,00 Euro
Schornsteinfeger 100,00 Euro 8,33 Euro
Müllgebühren 240,00 Euro 20,00 Euro
Straßenreinigung 300,00 Euro 25,00 Euro
Abwassergebühren 525,00 Euro 43,75 Euro
Gesamtkosten 6080,00 Euro 506,67 Euro

Prozentualer Anteil der Betriebskosten bei einem Einfamilienhaus

Für das obige Beispiel ist mit monatlichen Betriebskosten in Höhe von 506,67 Euro zu rechnen. Hinzu kommt je nach Bedarf die monatliche Ratenzahlung für einen Hauskredit.

(Bildmaterial v.o.n.u.: © svort - Fotolia.com, © RENSCH-HAUS GmbH, © LUXHAUS GmbH)

28.07.2015 | HausXXL