Neue Regelungen der Kreditvergabe

Aufgrund der bereits bestehenden Immobilienblase müssen Maßnahmen seitens der Europäischen Union getroffen werden. Hierfür wurden neue Richtlinien für die Vergabe von Immobilienkrediten erhoben. Künftigen Bauherren stößt es dabei übel auf, denn der Traum vom Eigenheim wird damit für viele platzen.

Welche Änderungen sieht das neue Gesetz vor?

Bisher richtete sich die Höhe der Kreditsumme, die für das Eigenheim gewährt wurde, an der Summe des Wiederverkaufswertes der Immobilie. Ab sofort ändert sich dies. Für die Berechnung der Kredithöhe werden nun auch Faktoren berücksichtigt wie beispielsweise die Lebensumstände und die Liquidität des Kreditnehmers. Damit sichern sich die Banken ab, dass der Kreditnehmer die Tilgung eines Kredites auch tatsächlich vornehmen kann. Für künftige Häuslebauer bedeutet dies, dass sie von vornherein viel Eigenkapital besitzen müssen, um den Banken Sicherheit zu geben.

Was müssen künftige Bauherren nachweisen?

  • Sicherheit des Kreditnehmers rückzahlungsfähig zu sein mittels hohem Eigenkapital
  • Nachweis über Bonität mittels überdurchschnittlichem Gehalt

Kreditnehmern wird der Wunsch nach einem Eigenheim verbaut

Insbesondere Verbraucher, welche der mittleren Einkommensschicht zugeordnet werden können, als auch geringer verdienende und Rentner, sind von diesen Änderungen schwer betroffen. Banken würden den Kredit aufgrund der unsicheren Rückzahlungsaussichten verwehren und somit vielen Menschen den Wunsch des Eigenheims zerstören. Banken schätzen den Anteil der abgelehnten Kreditanträge auf 20 bis 50 Prozent. Einzig die neuen Bausparverträge könnten eine Alternative darstellen.

Neue Regelung macht Unmut breit

Nicht nur den Verbraucher stimmt dies missmutig, auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken kritisiert diese Änderungen. Neben geringer verdienenden werden auch Personen betroffen sein, deren Kreditwunsch noch im Rahmen liegt.

Ebenso die Handwerksvertretung hält die neuen Regelungen für überzogen, da der Kreditvergabespielraum zu weit eingeschränkt wird. Auch die Baubranche ist nicht erfreut über die Neuerungen, da künftig deutlich weniger Bauprojekte umgesetzt werden. Insbesondere betrifft dies mittelständische Handwerksbetriebe.

Weitere Verbände, wie auch die Wohnungswirtschaft und der Genossenschaftsverband Weser-Ems, und viele Hausanbieter fordern nun gemeinsam eine Korrektur des erlassenen Gesetzes. Folgen der Änderung seien bereits jetzt zu spüren und das über Jahre hinweg aufgebaute Immobilienvermögen wird faktisch entwertet.

(Bildmaterial: © moerschy / pixabay.com) 11.07.2016 | HausXXL