Bauvoranfrage

Wenn das passende Grundstück gefunden ist und die Bauplanung ansteht, sollten Bauherren erst einmal nichts überstürzen. Der Bebauungsplan des jeweiligen Wohnortes legt fest, wie gebaut werden darf. Bei Nichteinhaltung können auf die Hausbauer enorme Kosten zukommen. Um dieses finanzielle Risiko zu vermeiden, kann eine sogenannte Bauvoranfrage gestellt werden.

 

1. Wann ist eine Bauvoranfrage sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage, auch als Bauanfrage bezeichnet, ist vor allem dann sinnvoll, wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Zudem finden Hausbauer hier Antworten, ob ihr Entwurf baurechtlich umsetzbar ist. Auch vor dem Grundstückskauf ist eine Bauvoranfrage empfehlenswert. Je nach dem Ausgang der Anfrage können sich die Grundstückseignung sowie der Preis des Grundstückes ändern. Eine Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn:

  • … kein Bebauungsplan vorliegt
  • … Unsicherheit bei der baurechtlichen Umsetzung besteht
  • … Unsicherheit bei der Bauplanung (Grundstück bereits gekauft)
  • … das Grundstück noch nicht gekauft ist

2. Mit einer Bauvoranfrage das Risiko mindern

Eine Bauvoranfrage wird vor dem Bauantrag gestellt. Sie klärt rechtlich verbindend, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist sowie einzelne Aspekte des Bauvorhabens. Eine Bauvoranfrage bietet Bauherren so die Möglichkeit, das Bauvorhaben vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren absegnen zu lassen. Eine Bauvoranfrage wird schriftlich bei der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Dies ist für die Bauherren auch ohne Architekt möglich.

Eine Bauvoranfrage
  • wird vor dem Bauantrag gestellt,
  • legt fest, ob das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist,
  • klärt einzelne Aspekte des Bauvorhabens rechtlich verbindend,
  • muss schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden und
  • kann ohne Architekt gestellt werden.

3. Bauvorbescheid: Behördliche Antwort und Grundlage für Baugenehmigung

Bei einer Bauvoranfrage ist eine detaillierte Darstellung des Bauvorhabens zu empfehlen, da dann von behördlicher Seite im Nachhinein keine oder nur wenige Änderungen vorgenommen werden können. Der Bauvorbescheid ist zudem eine Grundlage für die Baugenehmigung und wird zur Orientierung beim Genehmigungsverfahren verwendet.

Reicht man eine Bauvoranfrage ein, erhält man als Antwort einen Bauvorbescheid, der allerdings je nach Bundesland nur für begrenzte Zeit gültig ist. So gilt er in Sachsen beispielsweise für 3 Jahre. Wird nach einem Bauvorbescheid innerhalb der Gültigkeitszeit kein Bauantrag gestellt, verfällt diese wieder.

Achtung! Ein Bauvorbescheid berechtigt noch nicht zum Bau. Hierzu müssen erst ein Bauantrag gestellt und eine Baugenehmigung vergeben werden.

  • Detaillierte Darstellung des Bauvorhabens empfehlenswert
  • Antwort auf Bauvoranfrage ist Bauvorbescheid
  • Bauvorbescheid ist nur zeitlich begrenzt gültig (je nach Bundesland)
  • Berechtigt nicht zum Bau!
Bauvoranfrage stellen
Plant man ein extravagantes Haus, lohnt sich eine Bauvoranfrage.

4. Bauvoranfrage: Was ist einzureichen?

Stellt man eine Bauvoranfrage, müssen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde verschiedene Papiere (Bauvorlagen) in dreifacher Form eingereicht werden. Diese sind allerdings viel weniger umfangreich als bei einem Bauantrag. Bei einer Bauvoranfrage können nötig sein:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Erklärung der Bauherrschaft / Vollmacht des Grundstückeigentümers
  • konkret formulierte Fragen zur Umsetzbarkeit des Bauvorhabens
  • Liegenschaftsplan (Flurkarte des Grundstücks)
  • Auszug aus dem Grundstücksnachweis
  • Bauzeichnungen (nach den gültigen Normen)
  • Bau- und Nutzungsbeschreibung

5. Unterscheidung von formloser und förmlicher Bauvoranfrage

Bauherren haben zusätzlich zu der rechtsbindenden Bauvoranfrage die Möglichkeit, eine formlose Bauvoranfrage zu stellen. Diese ist zwar mit weniger Kosten verbunden, bietet Hausbauern allerdings keine rechtlich verbindliche Absicherung für ihr Bauvorhaben.

Merkmale formlose BauvoranfrageMerkmale förmliche Bauvoranfrage
  • Formloser Antrag
  • Lageplan und Skizzen reichen aus
  • Keine rechtskräftige Bindung
  • Kein rechtliches Vorgehen dagegen möglich
  • Günstiger als die förmliche Bauvoranfrage
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Detaillierte Planzeichnungen nötig
  • Rechtlicher Widerspruch ist möglich
  • Rechtlich bindend
  • Höhere Gebühren

6. Was kostet eine Bauvoranfrage?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage sind je nach Bundesland verschieden. So können sie beispielsweise bei einem Prozent der Baukosten liegen. Der Preis hängt allerdings auch davon ab, welchen Umfang die Bauvoranfrage hat. Müssen kompliziertere Planzeichnungen beurteilt werden, wird die Bauvoranfrage auch teurer. Ein Beratungsgespräch bei dem zuständigen Amt kann deshalb vor dem Stellen einer Bauvoranfrage sinnvoll sein.

(Bildmaterial v.o.n.u.: © Stephanie Hofschläger / PIXELIO, © Blackline (Avantgarde 03))

24.04.2014 | HausXXL