Beim Kauf oder auch beim Bau einer Immobilie gibt es so viel zu beachten, dass man schnell aus den Augen verliert, wie man dabei eigentlich auch noch etwas Geld sparen kann. Dabei gibt es aktuell drei einfache und gute Wege, den Geldbeutel zu entlasten.

1. Mehrwertsteuersenkung

Die reduzierte Mehrwertsteuer gilt noch bis Ende Dezember 2020. Bei Bauleistungen können Verbraucher mächtig sparen, gilt die Steuersenkung doch auch auf diese Preise. Hier gibt es für den Verbraucher aber etwas Wichtiges zu beachten: die Mehrwertsteuer und damit auch deren Senkung richtet sich bei Bauleistungen nach dem Datum der Bauabnahme. Bauwerkverträge mit reduzierter Mehrwertsteuer in Höhe von 16 Prozent können zu Problemen führen, wenn die Bauabnahme erst in 2021 stattfindet. Denn dann fallen wieder die erhöhten Sätze an. Dann führt die schöne Mehrwertsteuersenkung zu unschönen Problemen in der Kalkulation.

Genaues Studieren der Verträge ist also wichtig. Auch wenn darin Preise mit der Steuersenkung angegeben sind, sollte ohne die Senkung kalkuliert werden. Eine Möglichkeit, dennoch von der Mehrwertsteuer zu profitieren, ist es, mit dem Bauunternehmen Teilleistungen zu vereinbaren. Diese müssen wirtschaftlich sinnvoll abzugrenzen sein und abgeschlossene Bauleistungen umfassen. In der Folge sind Teilabnahmen und einzelne Rechnungen dafür möglich. Über die Teilleistungen und deren gesonderte Abrechnung muss im Voraus eine Vereinbarung getroffen werden.

Mehrwertsteuersenkung 2020

Wird beispielsweise der Keller vor Ende Dezember als separates Gewerk abgenommen und berechnet, gelten 16 Prozent Mehrwertsteuer, auch wenn das bezugsfertige Haus erst 2021 abgenommen wird.

2. KfW-Darlehen

KfW-Darlehen bietet die staatliche Förderbank "Kreditanstalt für Wiederaufbau" (KfW) an. Damit sollen private Käufer einer Immobilie unterstützt werden. Diese Darlehen dienen allerdings meist nur als Ergänzung der eigentlichen Baufinanzierung. Ein großer Vorteil dieser Darlehen sind sehr niedrige Zinsen. Je nach Angebot haben sie eine Sollzinsbindung von 5 bis 10 Jahren. Außerdem bietet die KfW einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden. Bedingung dafür ist allerdings, dass Sie Ihre Immobilie energieeffizient bauen, sanieren oder altersgerecht umbauen.

Ein weiterer Vorteil sind die tilgungsfreien Anlaufjahre von 1 bis 5 Jahren. Gerade zu Beginn der Finanzierung können die privaten Käufer damit entlastet werden. Dabei zahlen Sie anfangs nur die Zinsen Ihres Kredits, anschließend kommt die Tilgung zur monatlichen Rate hinzu.

KfW-Darlehen

3. Baukindergeld

Mit dem Baukindergeld unterstützt der Staat Familien, die das erste Eigenheim bauen oder kaufen. Bis zu 12.000 Euro sind dabei für die Immobilie über einen Zeitraum von zehn Jahren möglich. Den Zuschuss können Sie allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 2020 beantragen.

Wer kann Baukindergeld beantragen?

Familien, die bis zum Jahresende eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag für eine Immobilie vorlegen können, erhalten Baukindergeld. Unterstützt wird dabei der Neubau und der Erwerb von Bestandsimmobilien.

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der minderjährigen Kinder. Pro Kind erhält die Familien Baukindergeld von bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Bei einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren ergibt das eine Förderung von 12.000 Euro. Bei drei Kindern schon 36.000 Euro.

Welche Bedingungen müssen für das Baukindergeld erfüllt werden?

Für den Erhalt der Förderung müssen Ihre Kinder minderjährig sein und Sie müssen Ihr Wohneigentum erstmalig erwerben. Für Ihre Kinder müssen Sie dazu kindergeldberechtigt sein. Entscheidend ist außerdem Ihr zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen. Maßgeblich die des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Dieses darf mit einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro. Der Zuschuss kann nur noch bis zum 31.12.2020 beantragt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss ein Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung vorliegen.

Baukindergeld beantragen

Wo beantrage ich das Baukindergeld?

Beantragen müssen Sie das Baukindergeld bei der KfW-Bank. Darüber läuft am Ende auch die Auszahlung. Den Antrag können Sie ganz einfach online stellen und für die Beantragung haben Sie nach dem Einzug sechs Monate Zeit. Nachweis ist die Meldebescheinigung, spätestens jedoch am 31. Dezember 2023 muss der Antrag gestellt sein. Vor Einzug ist eine Beantragung nicht möglich.

Werden durch Baukindergeld andere Förderungen ausgeschlossen?

Nein, Sie können ohne Probleme einen Antrag für weitere Förderungen stellen. Das Baukindergeld ist ergänzend zu anderen Förderungen. Dazu zählen KfW-Förderzuschüsse, Wohnungsbauprämien, BAFA-Förderungen oder Wohn-Riester. Die jeweiligen Bedingungen für diese Zuschüsse unterscheiden sich allerdings.

Sonderzuschuss in Bayern

Wenn Sie in Bayern wohnen oder bauen profitieren Sie zusätzlich. Im Freistaat ist der Betrag des Baukindergelds bis zu 300 Euro höher pro Kind und Jahr. Außerdem gibt es in Bayern eine eigene Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro. Diesen Zuschuss können nicht nur Familien, sondern auch Kinderlose beantragen, die eine Immobilie kaufen oder bauen. Hauptwohnsitz muss dabei seit mindestens einem Jahr in Bayern liegen. Auch hier gibt es bestimmte Höchstgrenzen für das Jahreseinkommen.

06.10.2020 | HausXXL