EnEV 2014 Energieausweis

29.04.2014 Ab Donnerstag, dem 01. Mai, treten die Neuerungen zur Energiesparverordnung – kurz EnEV 2014 – in Kraft. Die Novellierung setzt nicht nur bei Neubauten einen höheren Energiestandard (Energiesparhaus bauen) voraus, sondern stärkt auch den bisher eher missbilligten Energieausweis. Er soll zukünftig konkrete Angaben zum energetischen Zustand machen, u.a. mit den neuen Energieeffizienzklassen.

Hausbau ab 2016: 25 Prozent geringerer Energiebedarf

Die neue EnEV sieht ab 1. Januar 2016 für den Hausbau eine um 25 Prozent reduzierte Gesamtenergieeffizienz vor. Die Einsparungen beziehen sich vor allem auf die Heizsysteme und Warmwasserbereitung. Aber auch die Außenwand-Dämmung muss laut der aktuellen EnEV ab 2016 um 20 Prozent optimiert werden. Experten zufolge führen diese neuen Vorschriften zu bis zu acht Prozent Mehrkosten beim Hausbau. Für Bauherren, welche bereits bis Ende April 201 ihren Bauantrag eingereicht hatten, gelten dagegen noch die Vorschriften der alten EnEV 2009.

Neu für Hausbesitzer: Verbesserter Energieausweis mit Energieeffizienzklassen

Hausbesitzer müssen im Zuge der Novellierung schon nächstes Jahr ihre alten Öl- und Gasheizkessel austauschen. Sollte er weiterhin planen seine Immobilie zu verkaufen, braucht der Eigentümer zukünftig einen neuen Energieausweis. In diesem muss der konkrete Energiebedarf des Gebäudes öffentlich gemacht werden. Das umfasst im Einzelnen den Energiekennwert, den Hauptenergieträger der Heizung, das Baujahr des Hauses sowie die Energieeffizienzklasse. Letztere sollen den Energieverbrauch des Gebäudes auf einer Skala von A+ bis H einordnen.

Der neue Energieausweis muss nun bei Verkauf oder auch bei der Vermietung von Häusern bereits bei der Besichtigung vorgezeigt werden. Selbst Immobilienanzeigen müssen in Zukunft die genannten Kennwerte des Ausweises in Zukunft vorweisen können, sonst droht eine Abmahnung. Nach Vertragsabschluss geht der Energieausweis dann an den neuen Eigentümer bzw. Mieter über, andernfalls wird ein hohes Bußgeld fällig. Der Ausweis kann bei den meisten Energieversorgern oder Mess-Unternehmen beantragt werden.

(Bildmaterial: © Marko2811 – Fotolia.com) 29.04.2014 | HausXXL
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