Warnung vor Verrechnungsschecks der Bausparkassen

Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen warnt, schickt die Bausparkasse BHW aktuell Verrechnungsschecks mit Beträgen von mehreren Tausend Euro an seine Kunden mit gut verzinsten Bausparverträgen. Diese sollten jedoch nicht eingelöst werden, da sie damit im schlimmsten Fall der Auflösung ihres Bausparvertrages zustimmen.

Einige Bausparkassen wollen Altkunden loswerden

Egal ob man davon träumt ein Einfamilienhaus zu bauen oder eine Doppelhaus-Hälfte zu bewohnen – viele Anleger sparen schon seit Jahren um ihren Traum vom Haus zu erfüllen. Viele Bausparverträge wurden dabei zu Zeiten geschlossen, als die Bauzinsen noch nicht so niedrig lagen und man Zinsen bis zu 4,25 % erhalten konnte. Diese attraktiven Geldanlagen möchten einige Bausparkassen wie die BHW loswerden und kündigen, da sie für die Banken wenig rentabel sind.

Nach einer Kündigungswelle im Dezember versucht die BHW mit sogenannten Verrechnungsschecks die langjährigen Bausparer zu einer Kündigung zu zwingen. Die Verbraucherzentrale NRW rät, sich gegen dieses Vorgehen folgendermaßen zu wehren, sollte man einen Verrechnungscheck der BHW oder einer anderen Bausparkasse erhalten:

  1. Lösen Sie den Scheck nicht ein!
  2. Schreiben Sie an die Bausparkasse, dass Sie den Scheck weder akzeptieren noch einlösen werden.
  3. Senden Sie den Verrechnungsscheck nicht zurück, sondern bewahren Sie in sicher auf, damit er nicht in falsche Hände gerät.
  4. Legen Sie Widerspruch bei der Bausparkasse gegen die Kündigung des Bausparvertrages ein.
  5. Lassen Sie bei der Verbraucherzentrale prüfen, ob eine Auflösung des Vertrags rechtmäßig ist.
  6. Konsultieren Sie Ihren Anwalt und lassen Sie prüfen, ob eine Klage gegen die Bausparkasse Aussicht auf Erfolg hat.
(Bildmaterial: © Thorben Wengert / PIXELIO) 09.07.2015 | HausXXL