Gewässerschadenhaftpflicht

Viele Haushalte heizen mit Öl. Dafür sind oft Öltanks im Einsatz, die im Keller des Gebäudes oder an anderer Stelle auf dem Grundstück zu finden sind. Von ihnen geht die Gefahr aus, dass durch Risse oder undichte Stellen Öl in den Erdboden oder ins Grundwasser gelangt. Dann springt die Gewässerschadenhaftpflicht ein, um die Kosten für die Beseitigung dieser Umweltschäden zu übernehmen.

Was ist eine Gewässerschadenhaftpflicht?

Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, oft auch Öltankhaftpflicht genannt, kommt für die finanziellen Folgen auf, sollten einmal Heizöl oder andere Schadstoffe in den Erdreich oder das Grundwasser gelangen.

Denn noch immer heizen viele Deutsche ihr Haus über eine Ölheizung. Zwar unterliegen die oft im Keller verstauten Öltanks hohen Sicherheitsanforderungen, trotzdem kann es vorkommen, dass beim Befüllen oder durch ein Leck Öl austritt und den Erdboden verseucht. Allein ein Liter Erdöl kann bereits große Mengen an Wasser und Erde stark verunreinigen. In einem solchen Fall muss die verunreinigte Erde kostspielig abgetragen und als Sondermüll entsorgt werden. Der Inhaber des Öltanks haftet dafür, selbst wenn er keine Schuld am Auslaufen des Tanks hat (Siehe Wasserhaushaltsgesetz § 22).

Die Kosten für eine solche Reinigung können von mehreren tausend Euro bis gar in die Millionenhöhe reichen und den Verursacher somit schnell überfordern. In einem solchen Fall springt die Gewässerschadenhaftpflicht ein und übernimmt die anfallenden Kosten, nach einem solchen Gewässerschaden.

Das übernimmt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Gewässerschadenhaftpflicht gilt in der Regel nicht nur für denjenigen, der sie abgeschlossen hat, sondern auch für Personen, die durch einen Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung oder Betreuung des versicherten Grundstücks beauftragt sind.

Die Gewässerhaftpflicht übernimmt die Kosten für:

  • Reinigung von verschmutzten Gewässern
  • Ausbaggern, Abtransportieren und Entsorgen des verunreinigten Bodens
  • Aufbereitung der verseuchten Flächen
  • Gutachter
  • Schadensersatzansprüche Dritter

Ausgeschlossen aus der Gewässerhaftpflicht sind in der Regel:

  • Schäden an der Tankanlage selbst
  • Selbst erlittene Schäden
  • Schäden durch vorsätzliche Zerstörung
  • Schäden, die auf Gemeingefahren (Kriege, Innere Unruhen, …) oder Naturereignisse (Flut, Erdbeben, …) beruhen

Ist eine Öltankhaftpflicht sinnvoll?

Prinzipiell ist eine Gewässerschadenhaftpflicht immer dann nötig und sinnvoll, wenn sich ein Öltank auf dem Grundstück befindet. Gerade wer in direkter Nähe zu Flüssen, Seen und Trinkwasserzonen wohnt, sollte unbedingt eine solche Haftpflichtversicherung abschließen. Denn Schäden, die durch Lecks oder defekte Zuleitungen entstehen, können schnell in die Millionenhöhe gehen.

Öltankhaftpflicht
Gerade wer in der Nähe von Gewässern oder Flüssen wohnt und mit Öl heizt, sollte über eine Öltankhaftpflicht nachdenken.

Doch nicht nur Eigenheim- und Gebäudebesitzer, sondern auch Mieter, die laut Mietbedingungen für Schäden durch den Öltank oder die Ölheizung haften sollten sich über eine Gewässerhaftpflicht absichern.

Steht der Heizöltank (bis zu ca. 5.000 Liter) allerdings in einem selbstbewohnten Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus, kann dieser bei einigen Anbietern auch über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden. In diesem Fall sollte man sich darüber informieren, ob eine solche Klausel bereits in der bestehenden Privathaftpflicht existiert oder ob sie noch hinzugefügt werden kann.

Öltankhaftpflicht: Diese Leistungen sollten enthalten sein!

Generell sollte man beim Abschluss einer solchen Versicherung darauf achten, dass die folgenden Leistungen enthalten sind und über die Deckungssumme abgesichert werden.

Allmählichkeitsschäden durch Vermischung Gemäß dieser Vereinbarung gelten die Verbindung oder Vermischung gewässerschädlicher Stoffe mit Wasser nicht als allmähliche Einwirkung
Abwässerschäden Gewässerschäden, die dadurch entstehen, dass aus den versicherten Behältern gewässerschädliche Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen
Rettungskosten Kosten zur Abwendung oder Minderung des Schadens
Eigenschäden Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers durch Austritt von Öl (Schäden an der Tankanlage sind davon ausgenommen.)
Innovationsklausel Gemäß dieser Vereinbarung gelten zukünftige, betragsneutrale Verbesserungen der Bedingungen der Haftpflicht automatisch auch für bestehende Verträge
Versehensklausel Absicherung bei versehentlicher Nichtanzeige risikorelevanter Umstände

Die Kosten für die Heizöltankversicherung

Gerade wer privat eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen möchte, hat unter den zahlreichen Anbietern mit teilweise riesigen Preisunterschieden die Qual der Wahl. Eine Versicherung für einen oberirdischen 5000-Liter-Tank kann zwischen 25 bis 125 Euro im Jahr kosten. Bei einem unterirdischen Heizöltank liegt die Spanne ebenfalls bei 25 bis 220 Euro.

Im Internet findet man jedoch zahlreiche Vergleichsportale, wo man die Höhe der Policen sowie die angebotenen Leistungen direkt im Überblick sehen kann. Wichtig ist bei der Wahl des Anbieters, dass alle wichtigen Leistungen enthalten sind und nicht am falschen Ende (z.B. bei der Deckungssumme) gespart wird.

Ist die Gewässerschadenhaftpflicht steuerlich absetzbar?

Ob man die Kosten für die Gewässerschadenhaftpflicht steuerlich absetzen kann, hängt davon ab, ob man selbst in der versicherten Immobilie wohnt, diese vermietet oder nur gewerblich nutzt. Generell gilt bei selbst genutzten Eigenheimen, dass die Gewässerhaftpflicht nicht absetzbar ist.

Heizöltankversicherung
Bei selbstgenutzten Immobilien lässt sich die Heizöltankversicherung nicht von der Steuer absetzen.

Bei gewerblicher Nutzung oder Vermietung hingegen schon. In diesen Fällen lässt sich die Prämie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ein Vermieter kann den Beitrag für die Gewässerschadenhaftpflicht auch über die Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Prämie dann bei der Steuer als Einnahme und nicht als Ausgabe zählt.

(Bildmaterial v.o.n.u.: © Rainer Sturm / PIXELIO, © OSTRAUER Baugesellschaft (Haus Dietz), © Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO) 03.06.2015 | HausXXL