
Im Gegensatz zur Ehe ist die unverheiratete Partnerschaft in Deutschland rechtlich nicht geregelt. Deshalb gilt für Unverheiratete, dass sie im Falle einer Trennung selbst für Rechtssicherheit sorgen müssen. Denn nur derjenige, der im Grundbuch steht, besitzt auch die Rechte an der entsprechenden Immobilie.