
Ratgeber


Die Wohngebäudeversicherung schützt Eigenheimbesitzer vor Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm sowie Leitungswasser. Dabei können die Schäden zum Teil erhebliche Kosten verursachen und die wirtschaftliche Grundlage der Hausbesitzer gefährden. Aus diesem Grund empfiehlt sich beim Hausbau der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.

In aller Regel wird die Bauzeit beim Hausbau vertraglich geregelt. Handelt es sich dabei um einen Vertrag mit einem Generalunternehmen, kann entweder ein Fertigstellungstermin vereinbart, oder die Erreichung einzelner Bauzwischenschritte in einem Terminplan aufgestellt werden. Auch bei der Ausführung einzelner Gewerke durch verschiedene Anbieter können Fertigstellungstermine vertraglich vereinbart werden.

Mit dem Marktanreizprogramm (MAP) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mittels Zuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Heizungsarten in Privathaushalten, wie etwa Solarthermiekollektoren, Pelletheizungen oder Wärmepumpen. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um ein Massivhaus oder Fertighaus handelt.

Ein Fertighaus-Vertrag ist ein Werkvertrag über eine Dienstleistung und kein Kaufvertrag. Aus diesem Grund sind bei einem Fertighausvertrag besondere Rechtsgrundlagen zu beachten. Wesentlicher Bestandteil eines Fertighausvertrages ist die sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung. Diese sollte möglichst detailliert beschrieben werden.

Eine Baufertigstellungsversicherung ist beim Hausbau sowohl für Bauherren als auch für Hausanbieter interessant. Sie fungiert als Bürgschaft, falls das entsprechende Bauunternehmen in Insolvenz geht. In der Regel übernimmt die Baufirma den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung und berechnet die dafür zu entrichtenden Kosten in den Kaufpreis ein.

Beim Hausbau gehört das Pflastern der Einfahrt mitunter zu den letzten Baumaßnahmen. Oft widmet man sich diesem Thema sogar erst dann, wenn man die neu gebaute Fertighaus Villa oder das Reihenhaus bereits bewohnt. Je nach Wunsch eignen sich sowohl Pflastersteine als auch Natursteine zur Verlegung der Einfahrt.

Ein Elektriker, der die Sicherung nicht herausgedreht hat, erleidet einen Stromschlag. Kinder, die durch ein Loch im Bauzaun klettern, verletzen sich beim Spielen auf der Baustelle. Es gibt viele Möglichkeiten wie es beim Hausbau zu Unfällen und Schäden kommen kann. Doch wer haftet dafür?

Neben der Größe der Wohnfläche geht es bei der Grundrissgestaltung in Egenregie vor allem um Flexibilität und eine optimale Raumaufteilung. Aus diesem Grund sollte der Grundriss beim Hausbau gut geplant sein, damit das Haus später auch den eigenen Wohnbedürfnissen entspricht.

Wer beim Hausbau zwei Etagen seines Eigenheims durch eine gerade Geschosstreppe optimal miteinander verbinden will, sollte vorher eine genaue Treppenberechnung durchführen. Wichtig sind bei der Treppenplanung das Berücksichtigen angenehmer Steigungen (die Treppe darf nicht zu steil sein!) sowie einer bequeme Stufenbreite und Stufenhöhe. Schließlich möchte man nicht über zu schmale oder zu steile Treppenstufen stolpern.