Grunderwerbsteuer Hausbau

Wer muss eine Grunderwerbsteuer bezahlen?

Die Grunderwerbssteuer gehört wie der Notar zu den nicht zu unterschätzenden Hausbaunebenkosten, die bei jedem Hausbau-Projekt zwingend anfallen. Sie ist im Grunderwerbsgesetz festgeschrieben und stellte eine sogenannte Verkehrssteuer dar, da ein Rechtsträgerwechsel des Grundstücks, Hauses oder der Wohnung stattfindet. Die Grunderwerbsteuer muss dabei nur einmal nach dem Kaufvertrag gezahlt werden und ist abhängig vom Kaufpreis sowie vom beheimateten Bundesland.

Bei Erbschaft oder Schenkung ist man von der Grunderwerbssteuer befreit, allerdings wird dafür oftmals eine nicht weniger teure Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällig. Ebenfalls von der Grunderwerbsteuer ausgenommen ist der Verkauf an direkte Verwandte, allerdings nur in gerader Linie. Demnach ist der Verkauf zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehepartnern frei, zwischen Großeltern und Enkel oder Geschwister muss dagegen trotzdem eine Grunderwerbssteuer geleistet werden.

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Seit 2006 ist die Höhe der Grunderwerbssteuer Sache der Bundesländer, weshalb die Steuersätze zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Grundstückspreises liegen können. Zuletzt wurde die Grunderwerbsteuer 2015 im Bundesland Brandenburg erhöht.

Grunderwerbssteuer Bundesländer, nach Höhe des Steuersatzes:

Bundesland Steuersatz
Bayern 3,5  %
Sachsen 3,5  %
Hamburg 4,5  %
Baden-Württemberg 5     %
Brandenburg 6,5  %
Bremen 5     %
Hessen 6     %
Mecklenburg-Vorpommern 5     %
Niedersachsen 5     %
Nordrhein-Westfalen 6,5  %
Rheinland-Pfalz 5     %
Sachsen-Anhalt 5     %
Thüringen 5     %  (ab 2017: 6,5 %)
Saarland 6,5  %
Berlin 6     %
Schleswig-Holstein 6,5  %

Lediglich Sachsen und Bayern haben bisher noch nicht von ihrem Recht der selbstständigen Erhöhung Gebrauch gemacht. Steueranhebungen werden jedoch schon lange vor in Kraft treten angekündigt, so können Kaufinteressenten noch rechtzeitig ihren Kaufvertrag beim Notar abwickeln.

Wie sich die einzelnen Steuersätze bei unterschiedlichen Grundstückspreisen auswirken, zeigt der Grunderwerbsteuerrechner:

Wie erfolgt die Zahlung der Grunderwerbsteuer?

Das Finanzamt wird automatisch über den abgeschlossenem Kaufvertrag informiert und lässt dem zukünftigen Hausbesitzer daraufhin einen Grunderwerbssteuerbescheid zukommen. Mit einem Grunderwerbsteuerrechner kann man aber auch schon vor dem Haus- oder Grundstückskauf die Höhe der Grunderwerbsteuer berechnen.

Sobald die Grunderwerbssteuer an das Finanzamt bezahlt wurde, wird dem Käufer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, damit er im Grundbuch auch als offizieller Eigentümer des Grundstücks eingetragen werden kann. In der Regel wird der Grundbucheintrag vom zuständigen Notar übernommen und ist im Preis schon mit inbegriffen.

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