
Jede Baustelle stellt eine potenzielle Gefahr für Dritte dar. Kommen Personen zu Schaden, obwohl der Bauherr die Baustelle korrekt abgesichert hat (Verkehrssicherungspflicht), springt die Bauherrenhaftpflicht ein. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, jedoch dringend beim Hausbau zu empfehlen.