
Ab dem 1. Juli 2015 tritt in Baden-Württemberg eine überarbeitete Fassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Kraft. Das bestehende EWärmeG vom 20. November 2007 regelt bisher die Nutzungspflicht erneuerbarer Wärme für Neu- und Bestandgebäude. Die Novellierung umfasst unter anderem einen erhöhten Pflichtanteil der Nutzung erneuerbarer Wärme-Energien.