Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Jede Baustelle stellt eine potenzielle Gefahr für Dritte dar. Kommen Personen zu Schaden, obwohl der Bauherr die Baustelle korrekt abgesichert hat (Verkehrssicherungspflicht), springt die Bauherrenhaftpflicht ein. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, jedoch dringend beim Hausbau zu empfehlen.

Was ist bei der Haftpflichtversicherung für Bauherren mitversichert?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die Drittpersonen durch ein Bauvorhaben erleiden können, egal ob es sich dabei um eine Stadtvilla oder Bungalow handelt. Dazu zählen beispielsweise unzureichend abgesicherte Baugruben, ungesichertes Material auf der Baustelle, das herabfallen kann, oder umstürzende Gerüste. Auch wenn es im Zuge der Bauarbeiten zu Schäden durch verunreinigte Zufahrtstraßen kommt, haftet in diesem Falle die Haftpflichtversicherung für Bauherren. Geht es um Schäden am Haus selbst, kommt hingegen die Bauleistungsversicherung zum Tragen. Nach der Bauphase tritt dann die Wohngebäudeversicherung bei Schäden in Kraft.

Bauherrenhaftpflicht Bauleistungsversicherung Wohngebäudeversicherung
Schäden Dritter, die auf der Baustelle verletzt werden
Arzt, Krankenhaus, Pflegekosten, Verdienstausfall,Schmerzensgeld
Mauerwerksschäden durch Sturm oder Überschwemmung
Diebstahl von bereits eingebauten Türen oder Fenstern
Feuerschäden, Kurzschlüsse, Blitzschlag Wasserschaden durch Rohrbrüche, Sturmschäden ab Windstärke 8

Der Diebstahl von Baumaterialien oder Werkzeugen wird hingegen von keiner Versicherung mit abgedeckt. Ebenso werden bei der Bauleistungsversicherung auch keine Schäden durch normale Witterungseinflüsse übernommen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wann reicht die Privathaftpflicht aus?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann unter Umständen entfallen, wenn bereits eine private Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Diese muss jedoch das Bauherrenrisiko zwangsläufig mit absichern. Hierbei sollte die Versicherungspolice noch einmal genauestens studiert werden. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ihr Versicherungsvertrag die notwendigen Klauseln enthält, fragen Sie am besten ihren Versicherer. Ebenso können Sie in Verbraucherzentralen zum Thema Baurecht um Rat fragen und ihre Versicherungspolice dort prüfen lassen. Für einen späteren Umbau ist meist keine Bauherren-Haftpflichtversicherung nötig. Denn viele Privathaftpflichtversicherungen decken kleinere Bauvorhaben mit ab, die beispielsweise durch einen Fliesenleger ausgeführt werden. Je nach Police greift der Schutz bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro oder sogar unbegrenzt.

  • Privathaftpflicht kann je nach Police die Bauherrenhaftpflicht ersetzen
  • Unbedingt beim Versicherungsmakler nach Leistungsumfang erkundigen
  • Bei Umbaumaßnahmen meist keine gesonderte Bauherren-Haftpflicht notwendig

Bauherrenhaftpflicht: Kosten im Überblick

Der Beitrag für die Bauherrenhaftpflicht richtet sich grundlegend nach der Höhe der Bausumme (zum Baukostenrechner). Dabei sind die Preisunterschiede jedoch zum Teil erheblich. Im Schnitt müssen Bauherren mit mindestens 50 Euro im Monat für eine Bauherrenhaftpflicht rechnen.

Beispiel bei einer Bausumme in Höhe von 250.000 Euro

  Versicherung A Versicherung B
Kosten pro Monat 98 Euro 315 Euro
Leistungsumfang Schäden an Drittpersonen bis 15 Millionen Euro Schäden an Drittpersonen bis 15 Millionen Euro, Rundumschutz inklusive Sachschäden

Wie das obige Beispiel zeigt, sind die Preisunterschiede teilweise sehr groß. In diesem Falle bietet die Versicherung B jedoch einen zusätzlichen Rundumschutz an, der auch Sachschäden umfasst, die beispielsweise durch das Einwirken von Feuchtigkeit oder Erdrutschen entstehen können. Viele Versicherer bieten den Rundumschutz auch ohne Mehrbeitrag an. In jedem Fall lohnt ein Vergleich der einzelnen Versicherungen.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist notwendig

Verkehrssicherungspflicht muss trotz Bauherrenhaftpflichtversicherung erfüllt werden

Bauherren haben beim Hausbau eine Vielzahl an Pflichten zu leisten. Denn auch wenn eine Bauherrenhaftpflicht vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, dürfen geltende Bauvorschriften und Sicherheitsrichtlinien nicht umgangen werden. Vielmehr ist die korrekte Absicherung der Baustelle eine Voraussetzung dafür, dass die Bauherren-Haftpflicht bei Schäden und Unfällen einspringt.

  • Bauherr ist für die Absicherung der Baustelle verantwortlich
  • Zäune müssen intakt sein
  • Gruben müssen abgedeckt werden
  • Baustellen sind ausreichend abzusperren
  • Bauvorschriften sind einzuhalten

Bauherrenhaftpflichtversicherung endet nach spätestens zwei Jahren

Die Bauherren Haftpflicht müssen Bauherren beim Hausbau nur einmalig zahlen. Die Laufzeit beginnt dabei mit der einmaligen Beitragszahlung und endet entweder mit dem Abschluss der Bauarbeiten oder nach 2 Jahren Laufzeit. Der Vertrag läuft in der Regel automatisch aus, ohne dass dieser gesondert gekündigt werden muss. Bei Bauvorhaben über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre sollte der Vertrag dementsprechend angepasst werden.

(Bildmaterial v.o.n.u.: © wavebreakmedia ltd - Shutterstock.com, © Haacke Haus GmbH & Co. KG, © Die HausManufaktur GmbH) 17.03.2015 | HausXXL