Baustrom beantragen

Sobald das eigene Haus ans Stromnetz angeschlossen ist, können sämtliche Elektrogeräte problemlos betrieben werden. Doch woher bekommt man in der Bauphase seinen Strom? In diesem Beitrag erfährt man, alles was man rund um das Thema Baustrom wissen muss.

Baustrom beantragen: So funktioniert's

In der Zeit, in der das Grundstück mit dem Haus nicht an das Stromnetz angeschlossen ist, wird die Baustelle mit Baustrom versorgt. Die Versorgung mit Baustrom wird vertragsmäßig meist dem Bauherrn zur Aufgabe gemacht. Der Grund dafür ist, dass Baufirmen / Hausbaufirmen sich ungern mit den Formalitäten der Stromversorgungsunternehmen, die sich lokal unterscheiden, auseinandersetzen wollen. Das Beantragen des Baustroms ist ein wichtiger Teil zur korrekten Einrichtung der Baustelle. Wasser wie auch der Baustrom müssen durch den Bauherrn beantragt werden. Um Verzögerungen beim Hausbau zu vermeiden, sollte der Antrag sofort nach Erhalt der Baugenehmigung gestellt werden.

Antrag Baustrom: Wo muss der Baustrom beantragt werden?

Der Baustrom-Antrag kann bei den jeweils zuständigen Versorgungsunternehmen eingereicht werden. Dies können örtliche Energieversorger oder lokale Netzbetreiber, auch Stadtwerke, sein. Diese Unternehmen erstellen einen individuellen Baustrom-Antrag für ihre Kunden. Dabei wird der voraussichtliche Bedarf für den Antragsteller ermittelt, um anschließend die nächstgelegene Anschlussstelle für den Anschluss ausfindig zu machen. Nach der Antragstellung wird ein zuständiger Techniker des Versorgungsunternehmens den Baustrom anschließen, damit die Baustelle mit Strom versorgt ist. Dafür fallen Baustrom-Kosten an.

Baustrom beantragen

Wie beantrage ich Baustrom?

Die Netzstromanbieter fordern stets einige Formulare ein, um einen Stromanschluss zu gewährleisten. Mit folgenden Schritten kann man Baustrom beantragen:

1. Auswahl der Elektrofachfirma Sie suchen eine passende Elektro-Fachfirma aus einem Installateur-Verzeichnis aus. Die Fachfirma wird Sie kompetent beraten.
2. Anmeldung des Netzanschlusses Der Elektriker stellt in Ihrem Namen einen Antrag für den Netzanschluss. Die Anmeldung für den Betrieb vorübergehend angeschlossener Netzgeräte wird von Ihnen unterschrieben.
3. Lageplan beilegen Ein aussagekräftiger Lageplan muss beigelegt werden, damit der Elektriker den netztechnischen Anschlusspunkt mit dem Netzbetreiber absprechen kann. Anschließend wird ein Termin für den Anschluss vereinbart.
4. Zahlung Die Zahlung erfolgt vor dem Anschluss an das Stromnetz. Die Elektro-Fachfirma baut dann den Baustromschrank zum vereinbarten Termin an und bestückt ihn mit einem Zählgerät.
5. Abmeldung Benötigen man den vorübergehenden Anschluss nicht mehr, kann der Anschluss termingerecht abgemeldet und getrennt werden. Für das Abtrennen fallen nicht immer Kosten an.

Baustromkasten: Wie wird der Baustrom-Verbrauch gezählt?

Für die Abnahme von dem beantragten Baustrom ist ein Baustromkasten zwingend erforderlich. Der Baustromkasten wird zwischen die benötigten Geräte und die Stromabnahmestelle geschaltet. Ein Verbraucherzähler befindet sich in dem Baustromkasten, der den Stromverbrauch zählt. Um einen Baustromkasten mieten zu können, sollte man sich an das zuständige Versorgungsunternehmen wenden.

Miete Baustromkasten: Wie kann ich einen Baustromkasten mieten?

Ein Baustromkasten kann entweder direkt beim beauftragten Elektriker oder bei einem Gerätvermieter gemietet werden. Generell sind die Kosten dafür verhandelbar. Wenn Sie einen Baustromverteiler mieten, können Kosten eingespart und eine große Budgetbeanspruchung vermieden werden. Außerdem können Sie einen Baustromverteiler kaufen, der vorübergehend Netzspannung bereitstellen kann. Zudem können Bauherren einen gebrauchten Baustromkasten kaufen, etwa bei Kleinanzeigeportalen im Internet. Solche Kosteneinsparungen können sich wirklich lohnen.

Anschluss Baustromkasten: Wer ist verantwortlich beim Baustrom-Anschluss?

Der beauftragte Elektriker ist dafür verantwortlich, den Baustromkasten den Vorschriften entsprechend anzubringen, zu sichern und zu erden. Meist ist dafür eine Zulassung vom Versorgungsunternehmen von Nöten.

(Bildmaterial v.o.n.u.: © 3D Green Energy (Chris Potter/Flickr, CC BY 2.0), © knipseline / PIXELIO) 25.03.2014 | HausXXL
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